Aus DIREKTORIUM ZUR AUSFÜHRUNG 
DER PRINZIPIEN UND NORMEN ÜBER DEN ÖKUMENISMUS:

111. 
Ein solches Gebet sollte in gemeinsamer Übereinstimmung unter Mitwirkung der Vertreter der Kirchen, kirchlicher Gemeinschaften oder anderer Gruppen vorbereitet werden. Gemeinsam sollten sie untereinander entscheiden, wie jeder daran teilnimmt, und die Themen, Schriftlesungen, Lieder und Gebete aussuchen.

a) Eine solche Feier kann alle Lesungen, Lieder und Gebete umfassen, die das zum Ausdruck bringen, was allen Christen im Glauben und im geistlichen Leben gemeinsam ist. Sie kann folgendes beinhalten: eine Predigt, eine Ansprache oder eine biblische Meditation, die aus dem gemeinsamen christlichen Erbe schöpft und die das gegenseitige Wohlwollen und die Einheit fördert.

b) Es ist darauf zu achten, daß die Übersetzungen der Heiligen Schrift, die man verwendet, für alle annehmbar und getreue Übersetzungen des Originals sind.

c) Es ist wünschenswert, daß der Aufbau dieser Feiern den unterschiedlichen Modellen des gemeinschaftlichen Gebetes, die im Zuge der liturgischen Erneuerung in vielen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften vereinbart wurden, Rechnung trägt. Dabei muß eine besondere Aufmerksamkeit dem gemeinsamen Erbe von Liedern, Texten aus den Lektionaren und liturgischen Gebeten geschenkt werden.

d) 
Bei der Vorbereitung von Gottesdiensten von Katholiken und Gliedern einer Ostkirche muß genau auf die liturgische Ordnung, die jeder Kirche eigen ist, geachtet werden - in Übereinstimmung mit dem, was in Nr. 115 gesagt wird.

112. Obwohl die Kirche ein Ort ist, an dem die Gemeinde normalerweise gewohnt ist, ihre eigene Liturgie zu feiern, können die gemeinsamen Gottesdienste, von denen hier gesprochen wurde, in einer Kirche der einen oder anderen beteiligten Gemeinde mit der Zustimmung aller stattfinden. Der Ort, der gewählt wird, sollte allen zusagen, angemessen eingerichtet werden können und Andacht ermöglichen.

113. 
Mit der Billigung aller Teilnehmer können jene, die eine Aufgabe im Gottesdienst übernehmen, die Kleidung tragen, die ihrem kirchlichen Rang und der Art der Feier entspricht.

114. In einigen Fällen kann es nützlich sein, unter der Leitung von Personen, die eine besondere Ausbildung und Erfahrung haben, geistliches Miteinander zu pflegen in der Form von Rekollektionen, Exerzitien, in Gruppen, in denen gemeinsam studiert wird und in denen man sich gemeinsam auf spirituelle Traditionen besinnt 
sowie in dauerhafteren Gemeinschaften, die der Vertiefung eines gemeinsamen spirituellen Lebens dienen. Große Aufmerksamkeit muß stets dem gewidmet werden, was über die Anerkennung der tatsächlichen Unterschiede in der Lehre gesagt worden ist, und der Lehre und Ordnung der katholischen Kirche bezüglich der Teilnahme an den Sakramenten.

115. Weil die Eucharistiefeier am Herrentag Fundament und Mitte des ganzen liturgischen Jahres ist,120 sind die Katholiken verpflichtet - unbeschadet des Rechts der Ostkirchen -121 an Sonntagen und gebotenen Feiertagen an der Messe teilzunehmen.122 Aus diesem Grund ist es nicht ratsam, am Sonntag ökumenische Gottesdienste zu halten. Es wird daran erinnert, daß, selbst wenn Katholiken an ökumenischen Gottesdiensten und Gottesdiensten anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften teilnehmen, die Verpflichtung, an diesen Tagen an der Messe teilzunehmen, trotzdem bestehen bleibt.

Richtlinien für Ökumenische Gottesdienste aus Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz
Ökumenische Gottesdienste (Andachten, Feiern), wann immer sie gefeiert werden, bieten eine willkommene Gelegenheit, gemeinsam Gott Lob und Dank zu sagen, sein Wort gemeinsam zu hören und weiten Kreisen zu verkündigen, christliche Gemeinschaft zu erleben und einzuüben, mit- und füreinander zu beten, Segen zu erbitten und zuzusprechen.
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Von ökumenischen Gottesdiensten kann nur geredet werden, wenn die Vertreter der jeweiligen Kirchen „par cum pari“ feiern, also gleichberechtigt. Andernfalls sollte man von der Teilnahme an einem jeweils von der anderen Kirche gestalteten Gottesdienst reden.


Und ein Beispiel aus der Diözese Mainz 
Was meint „Ökumenischer Gottesdienst“?
„Neben der Eucharistiefeier als der Wort und Sakrament umschließenden Grund- und Hochform der Liturgie der Kirche, hat es von apostolischer Zeit an immer auch Gottesdienste gegeben, die aus Gebeten, Lesung der Hl. Schrift, Verkündigung des Wortes Gottes und Fürbitten bestanden. Diese Form von Wortgottesdiensten greifen die ökumenischen Gottesdienste auf.“8)
Zu diesen ökumenischen Wortgottesdiensten, die unterschiedlich gestaltet sein können, laden die Gemeinden zweier oder mehrerer Konfessionen gemeinsam ein und beteiligen sich aktiv liturgisch an ihnen.
Ökumene meint von der ursprünglichen Wortbedeutung her „die bewohnte Erde“9). Theologisch gesprochen zielt sie auf die Einheit aller, die auf den Namen Jesu getauft sind, aber in getrennten Glaubensgemeinschaften le- ben. In der Praxis umfasst sie daher nicht nur die Zusammenarbeit zwischen den evangelisch-landeskirchlichen Gemeinden und den römisch-katholischen Gemeinden. Zur Feier ökumenischer Gottesdienste sollten auch die anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften eingeladen werden, die zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen gehören.10)

8) Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz (1984), Abschnitt 3
9) Das Wort „Ökumene“ leitet sich aus dem Griechischen ab (oikein = woh- nen) und meint ursprünglich den ganzen von Menschen bewohnten Erd- kreis. Im heutigen Sprachgebrauch verstehen wir darunter die Bemühungen um die sichtbare Einheit der Christen und Kirchen. An der zu Anfang des 20. Jahrhunderts entstandenen weltweiten „Ökumenischen Bewegung“ be- teiligt sich die römisch-katholische Kirche offiziell seit dem II. Vatikanischen Konzil; sie ist aber kein Mitglied des „Ökumenischen Rates der Kirchen“.
10) Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen auf Bun- desebene sind: u.a. Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden in Deutschland, Armenisch-Apostolische Orthodoxe Kirche in Deutschland, Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland, Die Heilsar- mee, Evangelische Brüderunität Herrnhuter Brüdergemeine, Evangelische Kirche in Deutschland, Evangelisch-methodistische Kirche, Katholisches Bistum der Altkatholiken in Deutschland, Koptisch-orthodoxe Kirche in Deutschland, Orthodoxe Kirche in Deutschland - Verband der Diözesen (mit mehreren orthodoxen Kirchen), Römisch-katholische Kirche, Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (ausführliche und jeweils aktuelle Liste un- ter www.oekumene-ack.de/ack/ack.kirchen/index