Metropolit: Orthodoxe seit Jahrhunderten Bestandteil Österreichs
01.03.18 Orthodox
Festakt in Wiener Dreifaltigkeitskathedrale zum Jubiläum "50 Jahre Orthodoxengesetz" mit Patriarchen Bartholomaios I. und Theodoros II. sowie Kardinal Kurt Koch - Wiener Metropolit Arsenios betont Verantwortung der orthodoxen Kirche für Vertiefung christlicher Werte in der österreichischen Gesellschaft
Mit einem Festakt in der Wiener orthodoxen Dreifaltigkeitskathedrale ist am Dienstagabend das Jubiläum "50 Jahre Orthodoxengesetz" begangen worden. Metropolit Arsenios (Kardamakis), der Vorsitzende der Orthodoxen Bischofskonferenz in Österreich, konnte dazu u.a. den Ökumenischen Patriarchen Bartholomaios I., Ehrenoberhaupt der Weltorthodoxie, und Kardinal Kurt Koch, Präsident des vatikanischen Einheitsrates, begrüßen. Wie der Metropolit betonte, seien die orthodoxen Christen schon seit Jahrhunderten ein fester Bestandteil der österreichischen Gesellschaft. Mit dem "Orthodoxengesetz" habe die Orthodoxie in Österreich 1967 aber eine neue juristische Grundlage für ihr kirchliches und gesellschaftliches Wirken erhalten.
Mit einem Festakt in der Wiener orthodoxen Dreifaltigkeitskathedrale ist am Dienstagabend das Jubiläum "50 Jahre Orthodoxengesetz" begangen worden. Metropolit Arsenios (Kardamakis), der Vorsitzende der Orthodoxen Bischofskonferenz in Österreich, konnte dazu u.a. den Ökumenischen Patriarchen Bartholomaios I., Ehrenoberhaupt der Weltorthodoxie, und Kardinal Kurt Koch, Präsident des vatikanischen Einheitsrates, begrüßen. Wie der Metropolit betonte, seien die orthodoxen Christen schon seit Jahrhunderten ein fester Bestandteil der österreichischen Gesellschaft. Mit dem "Orthodoxengesetz" habe die Orthodoxie in Österreich 1967 aber eine neue juristische Grundlage für ihr kirchliches und gesellschaftliches Wirken erhalten.
Die orthodoxe Kirche sei sich dieser damit verbundenen großen Verantwortung auch sehr bewusst. Es gelte, die christlichen Werte in Österreich zu stärken und zu vertiefen, "in Zusammenarbeit mit den anderen Kirchen und Religionen zum Wohl aller Menschen", so der Metropolit.
Patriarch Bartholomaios sprach von einem Gesetz mit Vorbildwirkung für ganz Europa. Es sei ein gutes Beispiel für gelingende die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirchen. Er hoffe sehr, so das Ehrenoberhaupt der Weltorthodoxie, dass die politisch Verantwortlichen in Österreich auch weiterhin die große Bedeutung der Kirchen für die gedeihliche Entwicklung der Gesellschaft entsprechend wahrnehmen und wertschätzen werden. Der Staat müsse die Rahmenbedingungen schaffen, damit die Menschen ihren Glauben öffentlich und privat gut leben könnten. Das sei im 21. Jahrhundert in so manchen Ländern der Welt leider keine Selbstverständlichkeit, bedauerte der Patriarch.
Kardinal Kurt Koch überbrachte die Glückwünsche von Papst Franziskus. Der Papst sei dankbar für die gute rechtliche wie auch ökumenische Situation in Österreich, sagte Koch.
Vor dem Festakt in der Dreifaltigkeitskathedrale fand eine Vesper in der griechisch-orthodoxen Kirche zum Heiligen Georg statt. An der Vesper und dem Festakt nahmen zahlreiche Repräsentanten der Kirchen in Österreich und darüber hinaus teil. Von katholischer Seite waren neben Kardinal Koch die Bischöfe Ägidius Zsifkovics, Manfred Scheuer, Wilhelm Krautwaschl, Klaus Küng, Alois Schwarz und Franz Scharl sowie Nuntius Erzbischof Peter Stephan Zurbriggen anwesend. Auch der Bischof der Altkatholischen Kirche, Heinz Lederleitner, zählte zu den Gratulanten. Seitens der Orthodoxie konnte Metropolit Arsenios neben Patriarch Bartholomaios I. u.a. den griechisch-orthodoxen Patriarchen von Alexandrien und ganz Afrika, Theodoros II., den russisch-orthodoxen Erzbischof von Österreich, Antonij (Sevrjuk), Metropolit Isaak (Barakat) vom Patriarchat von Antiochien und den serbisch-orthodoxen Bischof Andrej (Cilerdzic) begrüßen. Seitens der Republik Österreich waren u.a. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka und die Dritte Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller vertreten.
Das 1967 vom österreichischen Nationalrat beschlossene "Orthodoxengesetz" setzte sich zur Aufgabe, der kirchenrechtliche Errichtung der Metropolis von Austria auch staatlicherseits Rechnung zu tragen, regelte die bekenntnismäßige Zugehörigkeit zur Orthodoxen Kirche in Österreich, erkannte die bestehenden orthodoxen Kirchengemeinden auf staatlicher Ebene an und schuf die Möglichkeit der Errichtung neuer Einrichtungen. Es gewährleistet u.a. die Erteilung orthodoxen Religionsunterrichts an Schulen oder regelt vermögensrechtliche Fragen.
Seit kurz vor der Gesetzesnovelle 2011 besteht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich unter Vorsitz des Metropoliten von Austria eine orthodoxe Bischofskonferenz, zu deren Aufgaben insbesondere die Koordination des Religionsunterrichts, das kirchliche Begutachtungsrecht oder die Abgabe von Stellungnahmen gegenüber dem Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur vor der Anerkennung von orthodoxen Einrichtungen zählen. - Der Leiter des Kultusamtes, Oliver Henhapel, und Anton Stifter, zuständiger Beamter für die Orthodoxie im Kultusamt, gaben im Rahmen des Festakts einen Einblick in die komplexe Rechtsmaterie des Orthodoxengesetzes.
"Kulturhistorische Leistung"
Den Festvortrag hielt der Wiener Religionsrechtsexperte Dominik Orieschnig. Er sprach in Zusammenhang mit dem Orthodoxengesetz u.a. von einer "kulturhistorischen Leistung der Republik Österreich". In einigen wenigen Paragraphen sei eine gesetzliche Regelung verfasst worden, "die eine moderne Fortschreibung einer seit Jahrhunderten bestehenden Zugehörigkeit griechisch-byzantinischer Kultur zu Österreich ermöglichte". Orieschnig: "Es war die Leistung eines Staates, der sich nach dem Absturz in den Totalitarismus einer Neubesinnung auf dieses Land unterziehen musste und sich langsam ins Bewusstsein rief, dass im Blick auf die österreichischen Jahrhunderte Kultur ohne Migration nicht zu denken ist."
Das Orthodoxengesetz 1967 sei aber auch die Leistung eines Staates gewesen, "der nach der Massenvertreibung und Massenvernichtung seiner jüdischen Bürgerinnen und Bürger im Dritten Reich schmerzhaft zu erkennen begann, dass sein intellektueller Reichtum wesentlich auch in der Vielfalt der mit ihm historisch verwachsenen Religionsgemeinschaften und Kirchen besteht bzw. bestanden hatte", so Orieschnig weiter.
Dieses "Sich-Erinnern Österreichs" könne nicht oft genug betont werden, "erscheinen doch die kulturellen und geschichtlichen Gedächtnisleistungen in unserem Land gerade heute wieder eingeschränkt", so der Religionsrechtler. Als konkrete Beispiele führte er an, "wenn aus einem seltsam ideologisch wirkenden Laizismus heraus Kreuze aus den theologischen Hörsälen der Wiener Universität verbannt werden oder wenn katholische Kirchenzeitungen vom digitalen Pressekiosk in den Railjets der Österreichischen Bundesbahnen kategorisch ausgeschlossen bleiben".
Orieschnig würdigte zugleich das vielfältige Engagement der Orthodoxie in Österreich. Erleichtert worden sei dies durch die Novellierung des Orthodoxengesetzes vom 29. Juli 2011 und der zuvor gegründeten Bischofskonferenz. Die einzelnen orthodoxen Kirchen könnten heute mit einer gemeinsamen öffentlichen Stimme gegenüber dem Staat in Erscheinung treten und auftreten. Dies sei auch angemessen, "sind doch die geistlichen, sozialen, karitativen und intellektuellen Beiträge, die die sieben orthodoxen Kirchen in Österreich und für Österreich erbringen, ein nicht wegzudenkender Reichtum unseres Landes".
Staat und Kirche
Die Geschichte der Orthodoxen Kirche in Österreich geht zumindest bis ins 18. Jahrhundert zurück. Nach dem Zweiten Weltkrieg brachen die Fragen innerkirchlicher orthodoxer Jurisdiktion wieder neu auf. Es waren vor allem die politischen Spannungen des Kalten Krieges, die nicht ohne Auswirkungen auf die in Österreich existierenden Diasporakirchen waren, deren Mutterkirchen in Abhängigkeit von kommunistischen Regimen standen. Das betraf damals vor allem die russische, serbische und rumänische orthodoxe Kirche. So bestand in Österreich staatlicherseits ein Interesse an geordneten Abläufen, die durch die Initiativen des damaligen Ökumenischen Patriarchen Athenagoras (1948-72) in Reichweite rückten, wobei gerade die griechische Orthodoxie eben nicht im kommunistischen Herrschaftsbereich lag.
Im Dialog mit dem Ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel und dem von ihm bereits 1963 eingesetzten ersten Metropoliten von Austria, Chrysostomos Tsiter, wurden juristische Wege und Möglichkeiten gesucht, der Orthodoxen Kirche in Österreich eine gesellschaftliche Stimme als Körperschaft öffentlichen Rechts zu verleihen. Auf Seite des Staates war es Unterrichtsminister Heinrich Drimmel - ein Kirchenrechtler, der die erforderlichen Arbeiten am Gesetz vorantrieb, die nach einem Regierungswechsel von seinem Nachfolger Theodor Piffl-Percevic vollendet wurden. Dessen Sohn Peter Piffl-Percevic, Vorsitzender der steirischen Sektion der Stiftung "Pro Oriente", erinnerte beim aktuellen Festakt am Dienstag in Wien an das Wirken seines Vaters.
450.000 orthodoxe Christen
In Österreich leben zwischen 400.000 und 450.000 orthodoxe Christen. Sieben orthodoxe Kirchen sind mit kirchlichen Strukturen und in der seit 2010 bestehenden Orthodoxen Bischofskonferenz vertreten: Das Patriarchat von Konstantinopel (griechisch-orthodox), das Patriarchat von Antiochien, die russisch-orthodoxe Kirche, die serbisch-orthodoxe Kirche, die rumänisch-orthodoxe Kirche, die bulgarisch-orthodoxe Kirche und die georgisch-orthodoxe Kirche. Der Bischofssitz der georgisch-orthodoxen Kirche für Österreich ist derzeit allerdings vakant.
(Infos zur Orthodoxie in Österreich: www.orthodoxe-kirche.at bzw. www.metropolisvonaustria.at)
Quelle: kathpress
Patriarch Bartholomaios sprach von einem Gesetz mit Vorbildwirkung für ganz Europa. Es sei ein gutes Beispiel für gelingende die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirchen. Er hoffe sehr, so das Ehrenoberhaupt der Weltorthodoxie, dass die politisch Verantwortlichen in Österreich auch weiterhin die große Bedeutung der Kirchen für die gedeihliche Entwicklung der Gesellschaft entsprechend wahrnehmen und wertschätzen werden. Der Staat müsse die Rahmenbedingungen schaffen, damit die Menschen ihren Glauben öffentlich und privat gut leben könnten. Das sei im 21. Jahrhundert in so manchen Ländern der Welt leider keine Selbstverständlichkeit, bedauerte der Patriarch.
Kardinal Kurt Koch überbrachte die Glückwünsche von Papst Franziskus. Der Papst sei dankbar für die gute rechtliche wie auch ökumenische Situation in Österreich, sagte Koch.
Vor dem Festakt in der Dreifaltigkeitskathedrale fand eine Vesper in der griechisch-orthodoxen Kirche zum Heiligen Georg statt. An der Vesper und dem Festakt nahmen zahlreiche Repräsentanten der Kirchen in Österreich und darüber hinaus teil. Von katholischer Seite waren neben Kardinal Koch die Bischöfe Ägidius Zsifkovics, Manfred Scheuer, Wilhelm Krautwaschl, Klaus Küng, Alois Schwarz und Franz Scharl sowie Nuntius Erzbischof Peter Stephan Zurbriggen anwesend. Auch der Bischof der Altkatholischen Kirche, Heinz Lederleitner, zählte zu den Gratulanten. Seitens der Orthodoxie konnte Metropolit Arsenios neben Patriarch Bartholomaios I. u.a. den griechisch-orthodoxen Patriarchen von Alexandrien und ganz Afrika, Theodoros II., den russisch-orthodoxen Erzbischof von Österreich, Antonij (Sevrjuk), Metropolit Isaak (Barakat) vom Patriarchat von Antiochien und den serbisch-orthodoxen Bischof Andrej (Cilerdzic) begrüßen. Seitens der Republik Österreich waren u.a. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka und die Dritte Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller vertreten.
Das 1967 vom österreichischen Nationalrat beschlossene "Orthodoxengesetz" setzte sich zur Aufgabe, der kirchenrechtliche Errichtung der Metropolis von Austria auch staatlicherseits Rechnung zu tragen, regelte die bekenntnismäßige Zugehörigkeit zur Orthodoxen Kirche in Österreich, erkannte die bestehenden orthodoxen Kirchengemeinden auf staatlicher Ebene an und schuf die Möglichkeit der Errichtung neuer Einrichtungen. Es gewährleistet u.a. die Erteilung orthodoxen Religionsunterrichts an Schulen oder regelt vermögensrechtliche Fragen.
Seit kurz vor der Gesetzesnovelle 2011 besteht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich unter Vorsitz des Metropoliten von Austria eine orthodoxe Bischofskonferenz, zu deren Aufgaben insbesondere die Koordination des Religionsunterrichts, das kirchliche Begutachtungsrecht oder die Abgabe von Stellungnahmen gegenüber dem Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur vor der Anerkennung von orthodoxen Einrichtungen zählen. - Der Leiter des Kultusamtes, Oliver Henhapel, und Anton Stifter, zuständiger Beamter für die Orthodoxie im Kultusamt, gaben im Rahmen des Festakts einen Einblick in die komplexe Rechtsmaterie des Orthodoxengesetzes.
"Kulturhistorische Leistung"
Den Festvortrag hielt der Wiener Religionsrechtsexperte Dominik Orieschnig. Er sprach in Zusammenhang mit dem Orthodoxengesetz u.a. von einer "kulturhistorischen Leistung der Republik Österreich". In einigen wenigen Paragraphen sei eine gesetzliche Regelung verfasst worden, "die eine moderne Fortschreibung einer seit Jahrhunderten bestehenden Zugehörigkeit griechisch-byzantinischer Kultur zu Österreich ermöglichte". Orieschnig: "Es war die Leistung eines Staates, der sich nach dem Absturz in den Totalitarismus einer Neubesinnung auf dieses Land unterziehen musste und sich langsam ins Bewusstsein rief, dass im Blick auf die österreichischen Jahrhunderte Kultur ohne Migration nicht zu denken ist."
Das Orthodoxengesetz 1967 sei aber auch die Leistung eines Staates gewesen, "der nach der Massenvertreibung und Massenvernichtung seiner jüdischen Bürgerinnen und Bürger im Dritten Reich schmerzhaft zu erkennen begann, dass sein intellektueller Reichtum wesentlich auch in der Vielfalt der mit ihm historisch verwachsenen Religionsgemeinschaften und Kirchen besteht bzw. bestanden hatte", so Orieschnig weiter.
Dieses "Sich-Erinnern Österreichs" könne nicht oft genug betont werden, "erscheinen doch die kulturellen und geschichtlichen Gedächtnisleistungen in unserem Land gerade heute wieder eingeschränkt", so der Religionsrechtler. Als konkrete Beispiele führte er an, "wenn aus einem seltsam ideologisch wirkenden Laizismus heraus Kreuze aus den theologischen Hörsälen der Wiener Universität verbannt werden oder wenn katholische Kirchenzeitungen vom digitalen Pressekiosk in den Railjets der Österreichischen Bundesbahnen kategorisch ausgeschlossen bleiben".
Orieschnig würdigte zugleich das vielfältige Engagement der Orthodoxie in Österreich. Erleichtert worden sei dies durch die Novellierung des Orthodoxengesetzes vom 29. Juli 2011 und der zuvor gegründeten Bischofskonferenz. Die einzelnen orthodoxen Kirchen könnten heute mit einer gemeinsamen öffentlichen Stimme gegenüber dem Staat in Erscheinung treten und auftreten. Dies sei auch angemessen, "sind doch die geistlichen, sozialen, karitativen und intellektuellen Beiträge, die die sieben orthodoxen Kirchen in Österreich und für Österreich erbringen, ein nicht wegzudenkender Reichtum unseres Landes".
Staat und Kirche
Die Geschichte der Orthodoxen Kirche in Österreich geht zumindest bis ins 18. Jahrhundert zurück. Nach dem Zweiten Weltkrieg brachen die Fragen innerkirchlicher orthodoxer Jurisdiktion wieder neu auf. Es waren vor allem die politischen Spannungen des Kalten Krieges, die nicht ohne Auswirkungen auf die in Österreich existierenden Diasporakirchen waren, deren Mutterkirchen in Abhängigkeit von kommunistischen Regimen standen. Das betraf damals vor allem die russische, serbische und rumänische orthodoxe Kirche. So bestand in Österreich staatlicherseits ein Interesse an geordneten Abläufen, die durch die Initiativen des damaligen Ökumenischen Patriarchen Athenagoras (1948-72) in Reichweite rückten, wobei gerade die griechische Orthodoxie eben nicht im kommunistischen Herrschaftsbereich lag.
Im Dialog mit dem Ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel und dem von ihm bereits 1963 eingesetzten ersten Metropoliten von Austria, Chrysostomos Tsiter, wurden juristische Wege und Möglichkeiten gesucht, der Orthodoxen Kirche in Österreich eine gesellschaftliche Stimme als Körperschaft öffentlichen Rechts zu verleihen. Auf Seite des Staates war es Unterrichtsminister Heinrich Drimmel - ein Kirchenrechtler, der die erforderlichen Arbeiten am Gesetz vorantrieb, die nach einem Regierungswechsel von seinem Nachfolger Theodor Piffl-Percevic vollendet wurden. Dessen Sohn Peter Piffl-Percevic, Vorsitzender der steirischen Sektion der Stiftung "Pro Oriente", erinnerte beim aktuellen Festakt am Dienstag in Wien an das Wirken seines Vaters.
450.000 orthodoxe Christen
In Österreich leben zwischen 400.000 und 450.000 orthodoxe Christen. Sieben orthodoxe Kirchen sind mit kirchlichen Strukturen und in der seit 2010 bestehenden Orthodoxen Bischofskonferenz vertreten: Das Patriarchat von Konstantinopel (griechisch-orthodox), das Patriarchat von Antiochien, die russisch-orthodoxe Kirche, die serbisch-orthodoxe Kirche, die rumänisch-orthodoxe Kirche, die bulgarisch-orthodoxe Kirche und die georgisch-orthodoxe Kirche. Der Bischofssitz der georgisch-orthodoxen Kirche für Österreich ist derzeit allerdings vakant.
(Infos zur Orthodoxie in Österreich: www.orthodoxe-kirche.at bzw. www.metropolisvonaustria.at)
Quelle: kathpress